Unser Service für dich:
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Eltern müssen Schule oder Kita sofort informieren. Wenn du bei deinem Kind Kopfläuse entdeckst, musst du die Einrichtung direkt informieren, damit andere Eltern aufgeklärt und weitere Schritte eingeleitet werden können.
- Eltern melden den Befall nicht selbst dem Gesundheitsamt. Diese Aufgabe übernimmt die Leitung der Schule, Kita oder anderen Gemeinschaftseinrichtung.
- Nach der Erstbehandlung darf dein Kind wieder in die Einrichtung. Wurde mit einem geeigneten Läusemittel korrekt behandelt, ist eine Weiterverbreitung in der Regel nicht mehr zu befürchten.
- Ein ärztliches Attest ist in der Regel nicht nötig. Häufig reicht eine schriftliche Bestätigung der Eltern. Einzelne Einrichtungen, Träger oder Behörden können aber strengere Vorgaben machen.
- Wichtig ist die Kontrolle nach der Behandlung. Je nach Produkt und Packungsbeilage sind Nachkontrolle oder zweite Anwendung vorgesehen, damit der Befall sicher beendet wird.
| Schritt | Eltern | Lehrkräfte/Erziehende |
|---|---|---|
| 1. Läuse entdeckt | Umgehend Kita oder Schule und die engsten sozialen Kontakte informieren. | Eltern des betroffenen Kindes informieren und auffordern eine Diagnose zu stellen und Behandlung einzuleiten. |
| 2. Melden | Keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt. | Gesundheitsamt über Ausbruch in der Gemeinschaftseinrichtung informieren. |
| 3. Behandlung starten | Direkt mit einem geeigneten Läusemittel wie NYDA® Läusespray behandeln. | Keine Behandlung durch Personal! Eltern ggf. über Behandlungsmöglichkeiten informieren und sie über Regeln für die Rückkehr des Kindes aufklären. |
| 4. Rückkehr organisieren | Kind darf nach der Erstbehandlung wieder in die Einrichtung. Ein Attest ist in der Regel nicht nötig. Häufig reicht eine schriftliche Bestätigung der Behandlung. Je nach Schulbehörde kann jedoch ein Attest verlangt werden. | Rückkehr nach der Erstbehandlung möglich. Bitte beachte dabei die individuellen Vorgaben deiner Schule oder Kita (z. B. schriftliche Bestätigung der Eltern). Intern notieren. |
| 5. Zweitbehandlung | Nach 8–10 Tagen eine Kontrolluntersuchung durchführen. Ob eine zweite Behandlung nötig ist, steht in der Packungsbeilage des verwendeten Produkts. Schule/Kita ggf. schriftlich informieren. | Eltern an die Kontrolle nach 8–10 Tagen erinnern. Auf die Hinweise in der jeweiligen Packungsbeilage zur weiteren Anwendung aufmerksam machen. |